So bestellen Sie Ihre Dauermedikamente online — sicher und ohne Anruf.

Wichtige Hinweise vor der Bestellung

  • Nur Dauermedikamente. Diese Bestellung gilt für Medikamente, die Ihnen bereits in unserer Praxis verschrieben wurden. Neue oder geänderte Verordnungen können wir hier nicht ausstellen — dafür buchen Sie bitte einen Termin.
  • Krankenkassenkarte. Ihre Karte muss im laufenden Quartal mindestens einmal in unserer Praxis eingelesen worden sein. Quartale beginnen am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.
  • Praxis-Schließzeiten. Während unseres Urlaubs können wir keine Bestellungen bearbeiten.
  • Privatpatienten. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Das Rezept kann in der Regel am nächsten Werktag in der Praxis abgeholt werden — geben Sie in der Bestellung bitte an, wenn Sie eine postalische Zustellung wünschen.

Wann darf ich bestellen? (für GKV-Patienten)

Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen, dass wir Rezepte nicht zu früh ausstellen — sonst entsteht ein Vorrat über das medizinisch Sinnvolle hinaus und wir laufen in einen Regress (Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V). Konkret heißt das: Bitte bestellen Sie erst, wenn von Ihrer aktuellen Packung noch etwa 30 % der Reichweite übrig sind.

Beispiele:

  • 100 Tabletten bei Dosierung 1-0-0 reichen 100 Tage → Bestellung ab ca. Tag 70 (noch 30 Tage Reserve).
  • 100 Tabletten bei Dosierung 2-0-0 reichen 50 Tage → Bestellung ab ca. Tag 35 (noch 15 Tage Reserve).
  • 100 Tabletten bei Dosierung 1-0-1 reichen 50 Tage → Bestellung ab ca. Tag 35.

Bei zu frühen Bestellungen müssen wir Ihre Anfrage leider zurückweisen — bitte beachten Sie das bei der Planung.

Rezept bestellen

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus. Geben Sie Ihre Dauermedikamente mit Namen, Dosierung und Packungsgröße an.

Rezeptbestellung

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Bearbeitung und Freischaltung

Nach Eingang Ihrer Bestellung prüft das Praxisteam Ihre Anfrage. Wir schalten Rezepte zweimal täglich frei — mittags und abends. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung. GKV-Patienten bekommen ihr Rezept als eRezept auf die elektronische Versichertenkarte und können es in jeder Apotheke einlösen.

Warum prüfen wir so sorgfältig?

Jede Verordnung berücksichtigt mehrere medizinische und rechtliche Faktoren:

  • Stimmt die Verordnung mit Ihrem aktuellen Medikamentenplan überein?
  • Wurde die letzte Packung in einem plausiblen Zeitraum aufgebraucht?
  • Vertragen sich die Medikamente untereinander?
  • Sind Laborkontrollen fällig (z. B. Nieren-/Leberwerte)?
  • Stimmen Dosierung und Packungsgröße?
  • Ist die Verordnung wirtschaftlich und zweckmäßig (SGB V)?

Bitte bestellen Sie Ihre Dauermedikamente immer mit ausreichend Vorlaufzeit.